Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Logiq AI


§ 1 Geltungsbereich


(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen der Logiq AI Ltd., 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden, welche über die Website www.logiq-ai.com oder auf anderem Wege geschlossen werden.

(2) Der Anbieter erbringt für seine Kunden spezialisierte Dienstleistungen im Bereich von KI-gestützten Sprach- und Chat-Assistenten für Geschäftskunden (B2B). Der Schwerpunkt liegt auf Lösungen für den E-Commerce, um die Kundenkommunikation zu automatisieren und zu verbessern. Eine detaillierte Beschreibung der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB (...). Typische Kunden des Anbieters sind insbesondere Betreiber von Online-Shops, E-Commerce-Plattformen und sonstige Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen vertreiben.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss


(1) Die Präsentation der Leistungen des Anbieters auf der Website logiq-ai.com oder auf sonstigen Kanälen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum). 

(2) Durch die Übermittlung einer Bestellung über die Website, per E-Mail, fernmündlich oder in sonstiger Weise gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab (§ 145 BGB).   

(3) Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters zustande (§ 147 Abs. 1 BGB). Diese kann per E-Mail, schriftlich oder in anderer geeigneter Form erfolgen.

(4) Der Vertragsinhalt wird vom Anbieter gespeichert. Der vollständige Vertragstext einschließlich der vorliegenden AGB wird dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt (§ 312f Abs. 3 BGB).


§ 3 Art und Umfang der Leistungen


(1) Leistungsbeschreibung 

Der Inhalt und Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Beschreibung des jeweils gebuchten Tarifs auf der Website www.logiq-ai.com, soweit keine abweichende Individualabrede getroffen wurde. Der Anbieter stellt dem Kunden den Zugang zu seiner KI-gestützten Software als "Software as a Service" (SaaS) für die Dauer des Vertrages zur Verfügung.

(2) Verfügbarkeit (SLA) 

Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 97,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, die dem Kunden im Voraus angekündigt werden, sowie Ausfälle, die auf höhere Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z.B. Störungen bei Drittanbietern oder in der technischen Infrastruktur des Internets) zurückzuführen sind.

(3) Fehlerhaftigkeit der KI und Haftungsausschluss 

Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Systeme nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei arbeiten. Der Anbieter übernimmt daher keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch die KI generierten Antworten. Dies gilt insbesondere für Produktinformationen, Preisangaben, Lagerbestände, Lieferzeiten und rechtliche Auskünfte. Eine Haftung des Anbieters für direkte oder indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Kundenbeschwerden), die aus der Nutzung fehlerhafter KI-Informationen resultieren, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Funktionsweise und die Ausgaben der KI stichprobenartig zu kontrollieren.

(4) Datenquellen und Verantwortlichkeit 

Die KI des Anbieters bezieht ihre Informationen aus verschiedenen Quellen: a) aus dem Backend des Online-Shops des Kunden, b) von der öffentlichen Website des Kunden, c) aus Dokumenten, die der Kunde zur Verfügung stellt, sowie d) aus frei zugänglichen Informationen aus dem Internet. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Daten (a, b, c). Der Anbieter hat keine Kontrolle über die Inhalte externer Websites (d) und übernimmt für von dort bezogene Informationen keinerlei Haftung.

(5) Systemgrenzen 

Die Software ist so konzipiert, dass sie keinen Zugriff auf sensible Zahlungsdaten (z.B. Kreditkartennummern) des Endkunden hat und keine Aktionen ausführen kann, die direkt zu einem Geldabfluss führen (z.B. Stornierungen, Rabattierungen), sofern dies nicht ausdrücklich als Funktion beauftragt wird.

(6) Weiterentwicklung und Preisanpassung 

Der Bereich der künstlichen Intelligenz unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. Der Anbieter wird diese Entwicklungen im Rahmen des Zumutbaren berücksichtigen und implementieren. Hieraus resultierende Preiserhöhungen bleiben vorbehalten und werden dem Kunden mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

(7) Abhängigkeit von Drittanbietern 

Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter zur Erbringung seiner Leistungen auf Drittanbieter angewiesen ist. Dies betrifft insbesondere KI-Modelle (z.B. von OpenAI) und KI-Stimmen. Der Anbieter kann daher nicht garantieren, dass ein zu Vertragsbeginn eingesetztes Modell oder eine Stimme dauerhaft verfügbar sein wird. Im Falle eines Wegfalls wird sich der Anbieter um einen mindestens gleichwertigen Ersatz bemühen. Ein Austausch der Stimme oder des KI-Modells durch eine gleichwertige Alternative berechtigt den Kunden nicht zu einer außerordentlichen Kündigung. Für Leistungsstörungen, die allgemein durch Drittanbieter verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung, sofern ihn kein eigenes Verschulden trifft.

(8) Abhängigkeit von Schnittstellen Dritter (APIs) 

Sofern Leistungen auf dem Funktionieren von Schnittstellen (APIs) zu Drittplattformen (z.B. Messenger-Dienste, soziale Netzwerke, CRM- oder Shop-Systeme) beruhen, steht die Leistungserbringung unter dem Vorbehalt deren Verfügbarkeit. Eine technische oder kommerzielle Änderung oder Einstellung einer API durch den Drittanbieter stellt keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar und begründet kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

(9) Ausschluss der Verantwortung für Fremdeinflüsse 

Der Anbieter ist nicht für Störungen verantwortlich, die außerhalb seines direkten Einflussbereichs liegen. Dies umfasst insbesondere: a) Technische Probleme auf Seiten des Kunden (unzureichende Internetverbindung, inkompatible Hard-/Software, fehlerhafte Konfigurationen). b) Den Entzug, die Sperrung oder die Einschränkung einer dem Kunden zugeordneten Telefonnummer durch den Telekommunikationsanbieter (z.B. Twilio) oder eine Behörde, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.


§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden


(1) Mitwirkungs- und Datenbereitstellungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten (gemäß § 3 Abs. 4) rechtzeitig, vollständig und inhaltlich korrekt zur Verfügung zu stellen. Er allein ist für die Pflege und fortlaufende Aktualität dieser Daten verantwortlich. Fehlerhafte oder veraltete Daten, die vom Kunden bereitgestellt werden, gehen ausschließlich zu seinen Lasten.

(2) Mitwirkungspflicht bei Rufnummernregistrierung Die Nutzung der Dienste erfordert zwingend die Registrierung einer Telefonnummer auf den Namen des Kunden bei einem Drittanbieter (z.B. Twilio). Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle hierfür erforderlichen, gültigen Nachweisdokumente (z.B. Handelsregisterauszug, Gewerbeschein) zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen bei der Einrichtung, die aus der verspäteten oder fehlerhaften Bereitstellung dieser Dokumente resultieren, gehen allein zu Lasten des Kunden und berühren seine Zahlungsverpflichtung nicht.

(3) Verantwortung für Drittanbieter-Konten Wird im Rahmen der Einrichtung ein Nutzerkonto (z.B. bei Twilio) auf den Namen des Kunden angelegt, agiert der Anbieter lediglich als technischer Einrichtungshelfer. Der Kunde ist alleiniger Inhaber und rechtlich Verantwortlicher für dieses Konto und hat die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters einzuhalten. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen und Kosten im Zusammenhang mit diesem Drittanbieter-Konto vollumfänglich frei.

(4) Alleinige Verantwortung für KI-Inhalte Der Kunde erkennt an, dass die KI als sein Werkzeug agiert. Er übernimmt die alleinige und uneingeschränkte rechtliche Verantwortung für sämtliche von der KI generierten Inhalte. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben, der Preisangabenverordnung (PAngV) sowie sonstiger verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, die Aktivitäten der KI aktiv zu überwachen.

(5) Datenschutzrechtliche Pflichten und Freistellung Im datenschutzrechtlichen Sinne ist der Kunde der "Verantwortliche" (Controller). Ihm obliegt es daher allein, seine Endkunden in seiner Datenschutzerklärung transparent über den Einsatz von Logiq AI zu informieren und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Kosten frei, die aus einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten resultieren.

(6) Zweckbindung und Verbot der missbräuchlichen Nutzung Die Nutzung der Dienste ist ausschließlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck der Kundenkommunikation innerhalb des Online-Shops des Kunden beschränkt. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung.

(7) Rechte an bereitgestellten Inhalten Sämtliche dem Anbieter vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken etc.) müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen keine geltenden Gesetze verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(8) Zugangsdaten und technische Voraussetzungen Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und Missbrauch unverzüglich zu melden. Er hat zudem sicherzustellen, dass in seiner Sphäre die technischen Mindestvoraussetzungen für die Nutzung der Dienste jederzeit erfüllt sind.


§ 5 Nutzungsrechte


(1) Mit vollständiger Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, die Leistungen des Anbieters für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Weitergehende Verwertungshandlungen, etwa eine Unterlizenzierung oder der Einsatz der Leistungen für Dritte, sind unzulässig.

(2) Sämtliche Rechte an der vom Anbieter eingesetzten Software sowie den sonstigen zur Leistungserbringung verwendeten Systemen verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. 

(3) Zur vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen des Anbieters erforderliche Anleitungen und Dokumentationen werden dem Kunden in elektronischer Form überlassen. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder einer Dokumentation zu diesem besteht nicht.    


§ 6 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen


(1) Vergütungsstruktur Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung setzt sich je nach gewähltem Tarif aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup-Gebühr), einer wiederkehrenden Grundgebühr sowie nutzungsabhängigen Komponenten zusammen. Die genaue Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste auf der Website www.logiq-ai.com.

(2) Fälligkeit und Zahlungsbedingungen Einmalige Einrichtungsgebühren und die erste Grundgebühr sind direkt mit Vertragsschluss fällig. Laufende Grundgebühren sind im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit (z.B. monatlich) fällig. Nutzungsabhängige Komponenten werden monatlich nachträglich abgerechnet, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden.

(3) Abrechnungsschwellen und Zwischenabrechnungen Der Anbieter ist zur Sicherung seiner Vergütungsansprüche zu Zwischenabrechnungen berechtigt: a) Bei Tarifen, die ausschließlich nutzungsabhängig abgerechnet werden, ist der Anbieter berechtigt, die aufgelaufenen Kosten nach Erreichen eines Schwellenwertes von 50,00 EUR (netto) sofort abzurechnen und einzuziehen. b) Bei Tarifen mit Grundgebühr ist der Anbieter berechtigt, die nutzungsabhängigen Kosten ebenfalls sofort abzurechnen, sobald diese innerhalb eines Monats die Höhe der monatlichen Grundgebühr übersteigen.

(4) Inklusivleistungen und Freiminuten Sofern ein Tarif Inklusivleistungen (z.B. Freiminuten) enthält, beziehen sich diese stets auf den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchtes Kontingent verfällt am Ende des Abrechnungsmonats und ist nicht auf Folgemonate übertragbar, sofern nicht im Tarif ausdrücklich anders ausgewiesen.

(5) Preisanpassungsrecht Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, um Kostensteigerungen auszugleichen, insbesondere wenn Drittanbieter (z.B. Anbieter von KI-Modellen oder Cloud-Infrastruktur) ihre Preise erhöhen. Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Kunde hat im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

(6) Kosten für Drittanbieter (z.B. Twilio) Sofern Telekommunikationskosten (z.B. für Telefonminuten über Twilio) anfallen, werden diese gemäß der Tarifbeschreibung an den Kunden weiterberechnet oder direkt vom Drittanbieter in Rechnung gestellt. Der Anbieter haftet nicht für eine Sperrung des Dienstes durch den Drittanbieter infolge eines Zahlungsverzugs des Kunden.

(7) Zahlungsverzug Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Dienstleistung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt. Für die Reaktivierung eines gesperrten Zugangs kann der Anbieter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.


§ 7 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung


(1) Vertrags- und Zahlungsbeginn Der Vertrag kommt mit der Annahme des Kundenangebots durch den Anbieter zustande und die kostenpflichtige Vertragslaufzeit beginnt sofort an diesem Tag. Die erste monatliche Grundgebühr ist unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Eine verspätete betriebsbereite Bereitstellung des Dienstes, die der Kunde durch eine Verletzung seiner Mitwirkungspflichten (insbesondere durch die verspätete Einreichung von Dokumenten gemäß § 4) zu vertreten hat, verschiebt den Beginn seiner Zahlungsverpflichtung ausdrücklich nicht.

(2) Serviceversprechen des Anbieters Der Anbieter verpflichtet sich, den Dienst innerhalb von fünf Werktagen betriebsbereit zur Verfügung zu stellen, nachdem alle vom Kunden benötigten Dokumente und Informationen vollständig und korrekt vorliegen. Sollte der Anbieter diese Frist aus von ihm zu vertretenden Gründen überschreiten, erhält der Kunde für den folgenden Abrechnungsmonat eine Gutschrift in Form von Freiminuten.

(3) Mindestlaufzeit Der Vertrag wird je nach gewähltem Tarif mit einer der folgenden Mindestlaufzeiten geschlossen: a) Monatliche Laufzeit: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. b) Jährliche Laufzeit: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt, sofern im Tarif ausgewiesen, in monatlichen Intervallen.

(4) Automatische Verlängerung und Kündigungsfristen a) Ein Vertrag mit monatlicher Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. b) Ein Vertrag mit jährlicher Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(5) Form der Kündigung Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

(6) Recht zur außerordentlichen Kündigung Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 8 Leistungsstörungen und höhere Gewalt


(1) Ist die Durchführung des Vertrags infolge höherer Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, hoheitliche Maßnahmen), ganz oder teilweise nicht möglich, so ist der Anbieter für die Dauer und den Umfang der dadurch bedingten Verhinderung von seiner Leistungspflicht befreit. 

(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

(3) Sofern die Behinderung länger als zwei Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.  


§ 9 Gewährleistung


(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass nach aktuellem technischen Standard Software nicht vollständig fehlerfrei entwickelt werden kann. Gegenstand der Gewährleistung ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzerdokumentation grundsätzlich brauchbar ist.

(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter genauer Beschreibung der Fehlfunktion in Textform zu rügen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, erbringt der Anbieter Supportleistungen und Störungsbeseitigung ausschließlich per E-Mail. Der Kunde kann sich hierzu an die E-Mail-Adresse support@logiq-ai.com wenden. Der Anbieter wird Anfragen innerhalb der üblichen Bürozeiten (montags bis freitags, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) bearbeiten und dem Kunden schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Ein darüber hinausgehender Support, insbesondere per Telefon oder vor Ort beim Kunden, ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart.

(5) Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch durch Bereitstellung von nutzbar machenden Programminformationen, etwa Handlungsanweisungen für den Kunden oder Updates.

(6) Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.


§ 10 Haftung


(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie. 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 vorliegen. 

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz


(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt.

(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

(b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;

(c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern und sonstigen Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die diesen gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Ferner werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter über die Pflicht zur Vertraulichkeit aufklären. 

(4) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden (insbesondere Namen, Kontaktdaten, Chatprotokolle und Stimmaufzeichnungen) ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden im Rahmen des zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) www.logiq-ai.com/avv. Der Anbieter wird die Daten der Endkunden streng vertraulich behandeln und nur insoweit verarbeiten, wie es zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden, sofern dies nicht zur Leistungserbringung zwingend notwendig oder der Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die Daten werden nur zur Leistungserbringung und zur Verbesserung der eingesetzten KI verwendet und nach Wegfall des Verarbeitungszwecks oder auf Verlangen des Kunden gelöscht.

(5) Der Anbieter verpflichtet sich, die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere Art. 32 DSGVO, dem Kunden jederzeit und unverzüglich auf Anforderung nachzuweisen.


§ 12 Sonstiges


(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist London, Vereinigtes Königreich. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht von England und Wales Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. 

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(3) Zur Wahrung der Textform genügt die Übermittlung per Brief oder E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte eine gegenwärtige oder künftige Bestimmung des Vertrages aus anderen Gründen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hierdurch nicht berührt, soweit nicht ein Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Das Gleiche gilt, falls sich der Vertrag als lückenhaft erweisen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit erkannt hätten.

(FAQ) Häufig gestellte Fragen

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per eMail oder Chat zur Verfügung.

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